Protokoll 23.08.2007
Hitzler Werft, Elbe-Lübeck-Kanal in Lauenburg

“Das Ende der Welt ist Lauenburg!”
10.18 Uhr: Herr Meyer, Pok Wasserschutzpolizei
Herr Meyer von der Wasserschutzpolizei , WSPK 35/Lauenburg betritt die Werft Halle und inspiziert das Papierschiff. Wir sprechen über den Sachverhalt des nicht zu erwirkenden Gutachtens der Sonderstelle Schiffsuntersuchungskommission (SUK) oder eines amtlich bestellten Sachverständigen, Punkt 15 der schifffahrtspolizeilichen Erlaubnis Nr. 160/2007 aufgrund der erforderlichen Summe von 30.000,– € und der für die Erteilung notwendigen behördlichen Laufzeiten von Wochen bzw. Monaten. Ich unterrichte Ihn über das Gespräch mit dem Gutachter aus Lauenburg, Herr Behr, und dessen barscher Unwilligkeit, das Gutachten aus zu stellen. „Das kann ich mir denken, aber die Leute gehen doch mit allem Möglichen ins Wasser“. Herr Meyer wünscht gutes Gelingen für die Projekteröffnung und verabschiedet sich mit den Worten, ich solle mich an Ihn wenden, wenn irgendetwas nicht klappen sollte. „Ich weiß auch nicht, warum das Ding nicht schwimmen sollte. Ich habe keine Bedenken“.

Anschliessend: Vorbereitungen für den abendlichen Stapellauf.
14.50 Uhr: Frau Durster, Wasser- und Schifffahrtsamt Lauenburg
Anruf von Frau Durster vom WSA Lauenburg. Sie teilt mit, das Punkt 15 der Auflagen der schifffahrtspolizeilichen Erlaubnis nicht erfüllt wurde und die Wasserschutzpolizei angewiesen wurde, den Stapellauf unmittelbar zu unterbinden, sobald das Papierschiff zu Wasser gelassen werden würde. Auf meinen Hinweis, dass man mir kein Handlungspielraum zugestanden habe durch die späte Erteilung der schifffahrtspolizeilichen Erlaubnis, die zudem 30.000,– Euro kostet, verweist Frau Durster auf ihre Anweisungen, ihre ledigliche Übermittlerfunktion und ihre Nichtverantwortlichkeit. Auf meine Frage nach einem Gespräch mit der Amtsleiterin Frau Kalytta heißt es, diese sei schon außer Haus. Ich solle versuchen ganz schnell einen vorläufigen Schwimmfähigkeits-/Schleppfähigkeitsnachweis zu beantragen bei Herrn Neumann von der SUK Hamburg oder Frau Mangold von der zentralen Schiffsuntersuchungskommission in Mainz. Ich solle Herrn Rossmeier von der Wasserschutzpolizei dann von meinem Versuch unterrichten, den Nachweis doch noch zu bekommen. Herr Neumann hatte sich bereits vor einigen Tagen telefonisch für ‘nicht zuständig’ erklärt, ist jetzt nicht erreichbar. Bei der zentralen SUK in Mainz (Herr Dühn) räumt man mir wegen der Kürze der Zeit, nur geringe Chancen ein, die Erlaubnisauflagen doch noch zu erfüllen. Im Mainz sei man zuständig für größere Schiffe über 12 Metern. Man versorgt mich allerdings mit Telefonnummern weiterer amtlicher Gutachter, die ebenfalls keinen Erfolg bringen.
16.05 Uhr: Herr Roßmeier
Telefonat mit Herrn Roßmeier von der Wasserschutzpolizei
Herr Roßmeier erklärt, dass er Anweisungen des Wasser- und Schifffahrtsamtes befolgen müsse. Er persönlich habe vollstes Verständnis für die Aktion, ihm seien jedoch die Hände gebunden.
16.10 Uhr: Herr Sdun
Der Leiter des Künstlerhauses Lauenburg, Herr Sdun besucht die Wasserschutzpolizei Lauenburg. Herr Rossmeier habe erklärt, dass doch mit dem Papierschiff gefahren werden könne, allerdings nur auf dem Elbe-Lübeck-Kanal, nicht auf die Elbe hinaus, nur von km 61,45 (Hitzler Werft) bis 61,55 (Einmündung in die Elbe) und ausschliesslich der Künstler dürfe ins Papierschiff. Ziehen dürfe ausschliesslich ein DLRG-Boot, so Herr Sdun.
16.30 Uhr: Medien
Ankunft Fernsehteams NDR, SAT1, RTL, Presse
18.35 Uhr: DLRG
K. Meins von der DLRG teilt mit, dass die Wasserschutzpolizei ihm soeben verboten habe, dass Papierschiff zu ziehen. „Wenn ich auch nur den Tampen (Schiffstau) in die Hand nehme, schreiten die ein. Ich kann nichts machen.“
19.45 Uhr: Wasserschutzpolizei
Treffen mit der Wasserschutzpolizei. Man weist mich auf den Rechtsverstoß hin, falls das Schiff zu Wasser gelassen werden würde. Über ein Wassern im Becken der Werfthalle ohne Besatzung werde man jedoch hinweg sehen. Sämtliche Gewässer in der Umgebung seien Hoheitsgebiet der Behörden, dementsprechend würde man sich verhalten. Auf meine Frage, ob eine Geldstrafe höher ausfallen würde als die Kosten für eine behördliche Schwimmfähigkeits-/Schlepptauglichkeitsnachweis (30.000,–€), gibt es keine klare Antwort.
19.10 Uhr: Stapellauf, Einführende Worte Nora Sdun




19.30 Uhr: Wassern des Schiffes, Herr Sdun zieht das Papierschiff auf den Elbe-Lübeck-Kanal. Das Schiff der WSP setzt sich ebenfalls in Bewegung.



19.50 Uhr: Die Wasserschutzpolizei stellt sich in den Weg und scheint wie angekündigt eine Ausfahrt auf die Elbe verhindern zu wollen. Wir können nicht vorbei. Herr Sdun wendet und zieht das Papierschiff wieder Richtung Werft. Abbruch der Aktion.

Beidrehen des Schleppverbandes Ruderboot-Riesenpapierschiffchen, WSP-Schiff versperrt den Weg.
Anschliessend Anlanden am Pier der Hitzler Werft. Lauenburg wird öffentlich zum Ende der Welt erklärt. Begründung von der Wasserschutzpolizei: “Wenn wir das durchgehen lassen, haben wir morgen 20 Leute in einem Riesenpapierschiff auf der Elbe.” Meine Anfrage, ob sie sich dazu öffentlich äußern würden, wird abgelehnt.

“Lauenburg ist das Ende der Welt”
Foto: C. Klook
Skipper Jon Manshardt: “So ein Mist. Die ganze Planung umsonst!”
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Spiegel-online:
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